Das Gesetz 13.467/2017, auch als „Arbeitsrechtsreform“ bekannt, führte einige Neuigkeiten des Brasilianischen Arbeitsrechts ein, wobei die Möglichkeit der Anerkennung von aussergerichtlichen, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterzeichneten Vergleichen, die einschliesslich auf die derzeitigen Arbeits- und Berufsverhältnisse anwendbar sind, hervorzuheben ist.
Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Bereich des Arbeitsgerichts, das im brasilianischen Arbeitsprozess bisher unzulässig war.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht vor der Arbeitsrechtsreform die Durchführung von Vergleichen nur als Möglichkeit zur Beilegung von laufenden Arbeitsprozessen, in denen Hinweise auf möglicherweise nicht gewährte Rechte vorlagen, zuliess.
Nach der Arbeitsrechtsreform ermöglicht dieses neue Verfahren, dass ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Richter vorgelegt wird, der das Geschäft analysieren wird, damit der Vergleich (vollständig oder teilweise) genehmigt wird.
Die im Gesetz zur Genehmigung des außergerichtlichen Vergleichs vorgesehenen Voraussetzungen sind:
- Einreichung des gemeinsamen Antrags durch die Parteien mit allen Bedingungen des Vergleichs;
- Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte, wobei beide nicht durch denselben vertreten werden können;
Es ist anzumerken, dass der Richter befugt ist, den aussergerichtlichen Vergleich nicht zu genehmigen, auch wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall muss er seine Entscheidung begründen.
Die Weigerung des Richters, den Vergleich zu genehmigen, kann beispielsweise basieren auf:
- Nichteinhaltung einer der formellen Anforderungen;
- Feststellung, dass der in dem Antrag beschriebene Willen nicht mit dem tatsächlichen Willen einer der interessierten Parteien übereinstimmt;
- Feststellung, dass der Vergleich nicht aus einem echten Geschäft der Parteien mit dem notwendigen Gleichgewicht zwischen den Parteien resultiert;
- Feststellung, dass der Vergleich unverfügbare Rechte umfasst oder offensichtlich rechtswidrig oder unzulässig ist.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz sollte der Richter innerhalb von 15 Tagen
nach der Einreichung des Antrags, den Vergleich analysieren, eine Anhörung der
Parteien anberaumen, wenn er dies für notwendig erachtet, und ein Urteil fällen.
Es wurde jedoch beim regionalen Arbeitsgericht von Säo Paulo (2. Bezirk)festgestellt, dass nach der Einreichung des Antrags der Prozess an das CEJUSC (Justizzentrum für die Lösung von Einzelkonflikten) verwiesen wird, welchem die Kompetenz (auf der Ebene des Gerichtshofs von Säo Paulo) für die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung aussergerichtlicher Vergleiche zugeteilt worden ist.
Die Anordnung einer Anhörung wird von dem CEJUSC vorgenommen, und erst danach kehrt der Prozess zu der Gerichtskammer zurück, bei der er ursprünglich eingereicht wurde, damit das Urteil gefällt wird; was in den meisten Fällen dazu führt, dass die gesetzlich vorgeschriebene 15-tägige Frist für die Analyse der Vereinbarung nicht eingehalten wird.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass die Richter die Prozesskostenübernahme durch die betroffenen Parteien in Höhe von 2% des Vergleichswertes festgesetzt haben. In bestimmten Fällen ordnen die Richter an, dass die Firma die gesamten Prozesskosten des Verfahrens übernimmt, und in anderen Fällen, dass die Kosten von den Parteien geteilt werden und den Arbeitnehmern im Allgemeinen Kostenlosigkeit von der Justiz gewährt wird.
Die Entscheidung, mit der der Vergleich genehmigt wird oder nicht, ist ein Urteil und kann daher angefochten werden.
Sobald der Vergleich genehmigt worden ist, kann die vom Arbeitnehmer gewährte Entlastung spezifisch in Bezug auf das von den Parteien abgewickelte Objekt vollständig und umfassend sein, sofern der Richter nicht anderer Auffassung ist oder es eine gegenteilige Bestimmung von den Parteien gibt.